Guten Tag!
Zitat:
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Zitat von Mario Göttsche
Moin moin,
Mal angenommen jemand druckt hier im Forum Briefe aus einem Rechtsstreit ab und nennt sogar Namen und Anschrift usw., dass ist ja an sich schonmal nicht erlaubt soweit ich weiß, wer ist den hier nun für verantwortlich? Der Schreiber, der Admin, der Moderator oder alle?
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Es gibt zu diesem Problem nur vereinzelte Urteile.
So lehnt das LG Köln
(Urt. v. 04.12.2002 ñ Az.: 28 O 627/02) eine Haftung vor Kenntnis grundsätzlich ab. Das LG Trier
(Urt. v. 16.05.2001 ñ Az.: 4 O 106/00) und das LG Düsseldorf
(Urt. v. 14.08.2002 ñ Az.: 2a O 312/01) bejahen zwar eine Haftung, aber nur dann, wenn ein Webseiten-Betreiber seiner Kontrollpflicht nicht nachkommt. Das LG Trier geht dabei von einem erlaubten
Prüfungszeitraum von 1 Woche aus, das LG Düsseldorf sogar von einigen Monaten.
Die Urteile betreffen aber (alle) das alte TDG, das inzwischen reformiert wurde, zum 21.12.2001. Insofern ist hier abzuwarten, ob sich etwas geändert hat.
Nach der jetzigen Rechtslage dürften die Inhalte in Gästebüchern und Foren als fremde Inhalte zu werten sein. Demnach tritt eine Haftung frühestens bei Kenntnis ein
(ß 11 TDG).
Nach einem aktuellen Grundlagen-Urteil des BGH
(Urt. v. 11. März 2004 - I ZR 304/01) gilt diese Haftungsprivilegierung aber nicht für den verschuldenslosen Anspruch auf Unterlassung. Hier gilt das TDG nicht, sondern die allgemeinen BGB-Regeln greifen. Eine Haftung tritt danach dann ein, wenn dem Betreiber es möglich war, das Posting oder den Eintrag zu löschen, um so die Rechtsverletzung zu beseitigen. Eine solche Löschpflicht ist natürlich nur im Rahmen des Zumutbaren möglich. Es kann von den Betreibern, Moderatoren usw. nichts Unmögliches verlangt werden.
So weist der BGH in o.g. Entscheidung ausdrücklich darauf hin, dass es einem Online-Auktionshaus (es ging um eBay in dem Fall) nicht zuzumuten ist, jedes Angebot, das in einem automatischen Verfahren unmittelbar online gestellt wird, darauf zu überprüfen, ob Schutzrechte Dritter verletzt werden.
ƒhnliches dürfte (eingeschränkt) auch für ein Forum oder Gästebuch sein. Hier wird darauf abzustellen sein, wieviele Einträge in einem Forum täglich neu hinzukommen. Reden wir von 1-2 dürfte die Spanne, in der der Forums-Betreiber das Posting überprüfen darf, geringer zu bemessen sein, als wenn er täglich mehrere 100 Postings kontrollieren muss. Insofern ist dies eine Frage des Einzelfalls.
Demnach haften weder Betreiber noch Moderator grundsätzlich für die Einträge von Dritten. Erst ab Kenntnis bzw. nach dem Verstreichen einer angemessenen ‹berprüfungspflicht wird hier allenfalls eine Haftung zu bejahen sein.
Bei weiterem Interesse zur Haftung im Internet verweise ich auf unsere
Rechts-FAQ "Recht der Neuen Medien", dort die Punkte 10.-12.
Alles Gute
Martin Bahr